Fertighaus Finanzierung

Eine Fertighaus Finanzierung unterscheidet sich auf den ersten Blick kaum von einer üblichen Hausfinanzierung. Trotzdem hat eine Fertighaus Finanzierung bestimmte Ausnahmen, die unbedingt beachtet werden müssen. Da die Erstellung eines Fertighauses innerhalb kürzerster Zeit erfolgt und das komplette Material sofort verarbeitet wird, entfällt die sonst übliche Zahlungsweise nach Bauabschnitten mit jeweiligen Abnahmen durch einen Sachverständigen.

Wenn ein Fertighaus steht, so möchte die Baufirma schnellmöglichst das Geld haben. Dies liegt unter anderem daran, dass die Baufirma oft in die Vorleistung tritt und das Material und die Arbeit aus eigener Tasche vorfinanzieren muss. Um die Sicherheit zu haben, dass der Kunde nach der Fertigstellung auch zahlt, verlangen die meisten Fertighausfirmen eine Bankbürgschaft in Höhe der gesamten Gestehungskosten. Der Bauherr muss daher bei seiner Bank zuerst einen Avalkredit in Anspruch nehmen, damit dieser später durch einer Baufinanzierung  abgelöst werden kann. Da die Bankbürgschaft meistens auf den Formularen der Baufirma festgehalten wird, stellt diese eine unbedingte Zahlungsverpflichtung seitens der Bank dar. Damit ist diese Bürgschaft einer Garantie gleichzusetzen.

Eine Fertighaus Finanzierung ist daher eine Herausforderung und ein Risiko für die Bank, dass sie oft auf jeden Fall bezahlen muss. Die Bank kann die Zahlung aus der Bürgschaft nicht verweigern, wenn der Kreditnehmer mit dem Fertighaus unzufrieden ist.

Die Bank hat im schlimmsten Fall ein Fertighaus als Sicherheit, das wegen baulichen Mängeln unverkäuflich ist. Aus diesem Grund haben viele Kreditinstitute die Finanzierung von Fertighäusern stark eingeschränkt. Nur renommierte Baufirmen haben meistens das Vertrauen der Bank, vor allem wenn schon mehrere Finanzierungen durchgeführt wurden.

Eine Fertighaus Finanzierung läuft daher oft über die Hausbank der Baufirma, da die Bank der Baufirma am Verkauf des Objekts interessiert ist, da sie womöglich Kredite an die Fertighausfirma ausgereicht hat.
Käufer sollten in solchen Fällen vorsichtig sein. Meistens werden bei solchen Konstellationen sehr hohe Kreditzinsen verlangt. Auf jeden Fall sollte die Bürgschaft der Bank so gestaltet sein, dass bei gravierenden Mängeln keine Zahlungsverpflichtung für die Bank entsteht. Dies sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden.