Wohn Riester
Wohn Riester – Bauen zur Altersvorsorge
Zahlreiche Menschen in Deutschland machen sich so ihre Gedanken zu dem Thema Altersvorsorge. Wird die Rente im Alter ausreichen, damit man ohne Sorgen seinen Ruhestand genießen kann? Sollte man sich noch zusätzlich versichern? Fragen auf die man meist keine klare Antwort bekommt, denn wer weiß schon was in der Zukunft noch so passiert.
Um sich aber ein bisschen Sicherheit zu verschaffen, wäre die Wohn Riester eine Alternative. Eigentlich heißt diese aber Eigenheimrente nach dem Gesetz, aber kaum einer nennt sie so. Diese Wohn Riester soll als festes Standbein für die Altersvorsorge dienen. Allerdings gibt es noch zahlreiche Bürger die der staatlich geförderten Vorsorgereform nicht so recht trauen. Dies liegt vielleicht auch daran, dass man das Riester – Wohnen im Alter versteuern muss. Aber wer weiß auch das kann sich in der Zukunft ja noch ändern.
Um eine Wohn Riester abschließen zu können und dann eventuell eine Immobilie mit staatlicher Förderung zu erwerben, gilt es zwei grundlegende Dinge zu beachten. Zum Einen muss man bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein und zum Anderen muss man nachweisen, dass diese Immobilie, für die man die Förderung beantragt, der Hauptwohnsitz des Sparers ist. Bis zum letzten Jahr war es auch noch so festgelegt, dass man eine Immobilie für die Altersvorsorge nur in Deutschland erwerben durfte. Dies hat sich aber geändert, mittlerweile gilt dieses Gesetz auch für das Ausland. Will man also eine Immobilie für die Altersvorsorge mit staatlichen Förderungen, zum Beispiel, auf Mallorca in Anspruch nehmen, ist dies nun auch möglich. Allerdings muss man auch hier den Nachweis erbringen, dass es der Hauptwohnsitz des Sparers ist. Außerdem muss man weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Erst dann fließen die Gelder für eine Immobilie als Altersvorsorge.
Sollte man nicht gesetzlich Rentenversichert sein, wie es, zum Beispiel, bei Selbstständigen der Fall sein kann, kann man aber trotzdem in den Genuss der staatlichen Förderung und so zu seiner Altersvorsorge kommen. Es reicht, wenn der Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.



